Katastrophenschutz

Im Katastrophenfall ist zu unterscheiden hinsichtlich

  • der Ursache (z.B. Verkehrs-, Naturkatastrophen, Seuchen)
  • der Auswirkung (z.B. bedrohte Menschenleben, Wohn-, Arbeitsstätten)
  • des erforderlichen Einsatzes (Sanitätsdienst, Sozialdienst, Berg- und Wasserrettungsdienst,..)

Maßnahmen und Vorbeugungen im Katastrophenschutz
Die Katastrophenschutzvorschrift regelt im Einzelnen die organisatorischen Aufgaben und Maßnahmen des Deutschen Roten Kreuzes für Katastrophenfälle in der Vorbereitung und im Einsatz, sowie die Pflichten und Verantwortungen aller Vorstände, Führungs- und Einsatzkräfte.

Das DRK in Hessen ist ein leistungsfähiger Partner im Katastrophenschutz, der durch das Engagement seiner Ehrenamtlichen getragen wird. Das DRK stellt Personal für die Betreuungs- und Sanitätszüge im Katastrophenschutz des Landes Hessen. Da alle 40 DRK-Kreisverbände eingebunden sind, ist somit eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch das DRK (sowie durch andere, im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und dem THW) im „Ernstfall“ gewährleistet.

Foto: Palani Mohan/ IFRK

Darüber hinaus unterhält der DRK-Landesverband Hessen im Rahmen der Präventivmaßnahme des Deutschen Roten Kreuzes ein überregionales Katastrophenschutzlager mit eigenem Fuhrpark in Fritzlar.

Ausbildung
Im Katastrophenfall setzt das Deutsche Rote Kreuz qualifiziertes, ehrenamtliches und hauptamtliches Personal in folgenden Bereichen ein:

  • Bergwacht
  • Betreuungsdienst
  • Sanitätsdienst
  • Technischer Dienst
  • Wasserwacht
  • Pflegehilfsdienst

Welche Aufgaben hat der Sanitätszug im Katastrophenschutz?

  • sucht und rettet Verletzte und Kranke im Schadensgebiet
  • errichtet und betreibt einen Verbandplatz und/oder Verletztensammelstellen
  • übernimmt die Betreuung und Registrierung von Verletzten
  • führt die medizinische Versorgung durch
  • stellt die Transportfähigkeit von Betroffenen her
  • sorgt für psychosoziale Betreuung der Betroffenen in Verbindung mit dem Betreuungsdienst und dem Kriseninterventionsdienst
  • unterstützt den GABC-Schutz beim Betreiben von Notfallstationen
  • unterstützt im Bedarfsfall den Rettungsdienst
  • unterstützt im Bedarfsfall das Personal in Krankenhäusern

Unsere Bereitschaft stellt zusammen mit anderen Ortsvereinen aus unserem Kreis
den 2. Sanitätszug, wir sind eine Teileinheit des Transporttrupps.